SiGe-Plan-Erstellung
Wir entwickeln den projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) mit allen relevanten Gefährdungen.
Sicherheit auf Ihrer Baustelle – Verantwortung, die wir gerne übernehmen. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sorgen wir dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben der Baustellenverordnung zuverlässig erfüllt werden – praxisnah, rechtssicher und effizient. Damit Ihr Bauprojekt reibungslos und ohne unnötige Risiken umgesetzt werden kann.
Wir entwickeln den projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) mit allen relevanten Gefährdungen.
Wir erstellen die gesetzlich geforderte Unterlage für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Wir integrieren Sicherheitsmaßnahmen frühzeitig in die Planung und Ausschreibung und stimmen uns mit allen Beteiligten ab.
Wir stimmen alle beteiligten Firmen hinsichtlich sicherheitsrelevanter Schnittstellen ab und sorgen für klare Abläufe.
Wir organisieren und leiten regelmäßige Sicherheits- und Gesundheitsschutzbesprechungen.
Wir prüfen die Umsetzung des SiGe-Plans vor Ort, erkennen neue Gefährdungen und passen Maßnahmen laufend an.
Wir dokumentieren alle sicherheitsrelevanten Schritte, erstellen Protokolle und halten den Bauherrn kontinuierlich informiert.
Wir sichern die rechtskonforme Ablage und Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften.
Wir helfen, die Bauherrenpflichten nach BaustellV zuverlässig zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wir übernehmen für Sie den gesamten gesetzlichen Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV – oder unterstützen Sie gezielt bei einzelnen Leistungen wie SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten, Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen. Sprechen Sie uns an – wir stimmen den Umfang passgenau auf Ihr Projekt ab.
Melden Sie sich gerne!
Ein SiGeKo ist erforderlich, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind (nach § 3 BaustellV). Das gilt für kleine Umbauten ebenso wie für komplexe Großbaustellen.
Der Bauherr muss einen geeigneten Koordinator bestellen. Die Aufgabe kann an Dritte übertragen werden, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Bauherrn.
Der SiGeKo
Ohne SiGeKo liegt ein Verstoß gegen die Baustellenverordnung vor. Mögliche Folgen sind Bußgelder, Baustopps und erhöhte Haftungsrisiken im Schadensfall.
Ja. Kleinere Projekte benötigen oft eine kompakte Koordination, während Großprojekte einen detaillierten SiGe-Plan, engmaschige Begehungen und intensive Abstimmung erfordern.
Kernunterlagen sind der SiGe-Plan sowie die Unterlage für spätere Arbeiten. Ergänzend erstellt der SiGeKo Protokolle, Begehungsberichte und Nachweise zur fortlaufenden Dokumentation.
Nein. Die SiFa betreut Unternehmen dauerhaft nach DGUV V2. Der SiGeKo ist projektbezogen nach BaustellV zuständig. Beide Rollen ergänzen sich, sind aber klar getrennt.