Brand-, Befahrungs- und Atemschutzposten für industrielle Einsätze

Brandwache: Brand- und Sicherungsposten bei Heißarbeiten
Bei Heißarbeiten überwacht die Brandwache – je nach betrieblicher Bezeichnung auch Brandposten, Brandsicherungsposten oder Brand- und Sicherungsposten – den Arbeitsbereich und gefährdete angrenzende Bereiche. Dazu zählen insbesondere Schweißen, Schneiden, Trennschleifen, Löten sowie Arbeiten mit offener Flamme oder starker Wärmeentwicklung.
Sie hält die festgelegten Löschmittel bereit, löst bei Brandentwicklung unverzüglich Alarm aus und führt nur die vorgesehenen Erstmaßnahmen durch, sofern dies gefahrlos möglich ist. Nach Abschluss übernimmt sie die im Erlaubnisschein festgelegten Brandnachkontrollen und dokumentiert den Einsatz.
Fachlicher Rahmen
Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten gemäß DGUV FBHM-008 und betriebliche Brandschutzorganisation.

Befahrungssicherungsposten für Behälter, Silos und enge Räume
Der Befahrungsposten – in der Industrie auch Befahrungssicherungsposten oder Mannlochwache – übernimmt bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen die Sicherungsfunktion nach DGUV Regel 113-004. Er hält über Sichtkontakt, Sprechverbindung, Signalleine oder geeignete technische Systeme ständig Verbindung zu den arbeitenden Personen.
Von außen überwacht er die Situation, erkennt Abweichungen und alarmiert im Notfall unverzüglich. Eigene Rettungsmaßnahmen übernimmt er nur, wenn sie im Rettungskonzept vorgesehen sind und er dafür ausgebildet, ausgerüstet und eingeplant ist.
Fachlicher Rahmen
DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ sowie Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein und Rettungskonzept.

Atemschutzposten und Atemschutzüberwachung
Bei besonderen Arbeiten unter Atemschutz kann die Gefährdungsbeurteilung einen Atemschutzposten vorsehen – insbesondere bei erschwerter Zugänglichkeit oder eingeschränkter Rettungsmöglichkeit.
Der Atemschutzposten beobachtet die atemschutzgerätetragende Person von außerhalb des Gefahrenbereichs oder hält über Sicherheitsleine, Ruf- oder Funkverbindung Kontakt. Er ist mit dem eingesetzten Atemschutzgerät und den festgelegten Rettungsmaßnahmen vertraut und kann Hilfe herbeirufen, ohne seinen Standort zu verlassen. Weitere Aufgaben übernimmt er nur, wenn sie im Atemschutz- und Rettungskonzept festgelegt sind.
Je nach Atemschutzkonzept umfasst die Atemschutzüberwachung auch die Registrierung der Atemschutzgeräteträger (AGT), die Kontrolle von Einsatzbeginn, Flaschendruck und Rückzugszeit sowie die Führung des Überwachungsnachweises.
Fachlicher Rahmen
DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ sowie Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Rettungskonzept.
Bereitstellungsmodelle
Einzelbesetzung
Einzelne Sicherungsposten für einen definierten Arbeitsbereich, eine konkrete Tätigkeit oder ein festgelegtes Zeitfenster.
Schicht- und Mehrstellenbesetzung
Planmäßige Besetzung mehrerer Sicherungsstellen oder aufeinanderfolgender Schichten mit geregelten Ablösungen und nachvollziehbaren Übergaben.
Einsatzteams mit Koordination
Skalierbare Einsatzteams für Stillstände, Revisionen und Großprojekte – einschließlich Besetzungsplanung, Einsatzabstimmung und Anpassung an wechselnde Arbeitsbereiche und Freigabefenster.
Projektumgebungen

Zahlreiche parallele Arbeitsbereiche, wechselnde Fremdfirmen, Mehrschichtbetrieb und eng getaktete Freigaben erzeugen einen kurzfristig wechselnden Besetzungsbedarf. Schildwall stellt einzelne Sicherungsposten oder vollständige Teams für definierte Arbeitsbereiche und Schichten bereit und passt die Besetzung an den tatsächlichen Projektfortschritt an.

Bei Brownfield-Projekten müssen temporäre Arbeitsbereiche sicher vom fortlaufenden Anlagenbetrieb abgegrenzt werden. Wechselnde Anlagenzustände und kurze Freigabefenster erfordern eindeutig zugeordnete Sicherungsstellen sowie verlässliche Kommunikations- und Eskalationswege.

Bei längerfristigen Projekten werden Sicherungsposten häufig über mehrere Gewerke, Bauabschnitte und Schichten hinweg benötigt. Schildwall integriert Einzelposten oder Einsatzteams mit klarer Zuordnung, geregelten Übergaben und festen Ansprechpartnern in die bestehende HSE- und Projektorganisation.
Häufige Fragen zu Sicherungsposten
Die wichtigsten Fragen zur Leistung – kompakt und direkt beantwortet.
01Wann ist ein Sicherungsposten erforderlich?
Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung, der Erlaubnisschein, die Betriebsanweisung und die für die Tätigkeit geltenden Regeln. Bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen ist grundsätzlich mindestens ein Sicherungsposten vorgesehen; bei Heißarbeiten und besonderen Atemschutzeinsätzen ergibt sich der Bedarf aus der konkreten Gefährdung und betrieblichen Festlegung.
02Wer legt fest, ob ein Sicherungsposten eingesetzt werden muss?
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden durch den verantwortlichen Arbeitgeber beziehungsweise die beauftragte verantwortliche Person festgelegt. Sind Betreiber, Auftraggeber und mehrere Fremdunternehmen beteiligt, müssen Zuständigkeiten, Freigaben und Rettungsmaßnahmen vor Arbeitsbeginn eindeutig abgestimmt werden. Die externe Personalstellung überträgt diese Verantwortung nicht auf den Personaldienstleister.
03Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherungsposten?
Er erfüllt die für den jeweiligen Einsatz festgelegte Sicherungsfunktion. Dazu gehören insbesondere die erforderliche Verbindung oder Beobachtung, das Erkennen relevanter Abweichungen, die unverzügliche Alarmierung sowie das Einleiten der vorgesehenen Notfall- und Rettungsmaßnahmen. Umfang und Grenzen werden vor Einsatzbeginn tätigkeits- und standortbezogen festgelegt.
04Prüft oder erteilt der Sicherungsposten Arbeitsfreigaben?
Grundsätzlich nein. Arbeitsfreigabe und Überwachung der festgelegten Schutzmaßnahmen liegen bei der verantwortlichen beziehungsweise aufsichtführenden Person. Der Sicherungsposten wird in die für ihn relevanten Vorgaben eingewiesen und übernimmt nur ausdrücklich zugewiesene Kontrollen.
05Was unterscheidet den Sicherungsposten von der fachkundigen Person zum Freimessen?
Die fachkundige Person ermittelt und bewertet vor Arbeitsbeginn die Atmosphäre und dokumentiert das Freimessergebnis. Der Sicherungsposten hält während der Arbeiten die erforderliche Verbindung und stellt die Alarmierung sicher. Eine kontinuierliche Überwachung mit einem Gaswarngerät kann ihm nach entsprechender Unterweisung übertragen werden; sie ersetzt jedoch nicht das fachkundige Freimessen.
06Kann ein Sicherungsposten mehrere Personen oder Arbeitsbereiche überwachen?
Eine allgemeine Eins-zu-eins-Vorgabe besteht nicht. Zahl und Position der Sicherungsposten ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, räumlichen Verhältnissen, Kommunikationswegen und Rettungskonzept. Mehrere räumlich getrennte oder gleichzeitig betriebene Arbeitsbereiche benötigen in der Regel jeweils eine eigenständige Besetzung.
07Kann eine Personen-Notsignal-Anlage den Sicherungsposten ersetzen?
Bei Arbeiten nach DGUV Regel 113-004 kann eine Personen-Notsignal-Anlage die ständige Verbindung unterstützen, den vorgeschriebenen Sicherungsposten jedoch nicht ersetzen.
08Welche Qualifikation benötigt ein Sicherungsposten?
Ein Sicherungsposten muss zuverlässig sowie geistig und körperlich geeignet sein, Gefahren erkennen können und mit den eingesetzten Kommunikationsmitteln, persönlichen Schutzausrüstungen sowie den festgelegten Notfall- und Rettungsmaßnahmen vertraut sein. Zusätzlich ist immer eine tätigkeits-, standort- und projektspezifische Einweisung erforderlich.

