Bei großen Bau- und Entwicklungsprojekten fordert der Bauherr oder Generalunternehmer häufig eine feste Ansprechperson für Arbeitssicherheit. In den Unterlagen steht dann „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, „SiGeKo“ oder „HSE-Manager“. Für den Einkauf wird daraus eine schwierige Aufgabe: Welche Person soll gesucht werden, wenn die Bezeichnung und die beschriebenen Leistungen nicht eindeutig zusammenpassen?
Aus unserer Projektpraxis kennen wir Anforderungen, in denen eine SiFa-Qualifikation verlangt wird, der eigentliche Bedarf aber in einer täglichen HSE-Begleitung der Baustelle liegt. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie solche Anforderungen lesen, die drei Begriffe einordnen und daraus einen klaren Auftrag formulieren.
Hinter einer Bezeichnung können drei Anforderungen stecken
Die Begriffe werden verständlicher, wenn Sie drei Ebenen auseinanderhalten. Eine Ausschreibung kann alle drei ansprechen, auch wenn sie nur eine Person sucht:
- Qualifikation. Welche Fachkunde und Projekterfahrung muss die Person mitbringen? Dazu können eine SiFa-Qualifikation oder die Eignung als SiGeKo gehören.
- Formale Funktion. Soll die Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Arbeitgebers bestellt oder als SiGeKo für das Bauvorhaben beauftragt werden?
- Projektauftrag. Was soll die Person im Projektalltag leisten, für wen arbeitet sie und wie eng begleitet sie Bauleitung und ausführende Unternehmen?
„HSE-Manager mit SiFa-Qualifikation“ ist deshalb eine schlüssige Anforderung. HSE-Manager beschreibt hier den Projekteinsatz, die SiFa-Qualifikation einen Teil der fachlichen Voraussetzungen. Soll dieselbe Person zusätzlich eine formale Funktion übernehmen, wird auch diese ausdrücklich benannt. Für den Einkauf entsteht so ein konkretes Suchprofil.
HSE-Management begleitet die Umsetzung im Projektalltag
HSE steht für Health, Safety and Environment, also Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Im hier beschriebenen Bauprojekteinsatz unterstützt der HSE-Manager Bauleitung und Projektverantwortliche dabei, die vereinbarten Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen. Auftraggeber kann der Bauherr, ein Generalunternehmer oder ein ausführendes Unternehmen sein. Daraus ergibt sich, ob der Blick auf das gesamte Projekt oder auf den eigenen Leistungsbereich gerichtet ist.
In unserer Praxis geht es dabei häufig um eine kontinuierliche Präsenz vor Ort. Die Bauleitung braucht eine Person, die Entwicklungen im Bauablauf mitbekommt, mit den Gewerken zusammenarbeitet und offene Sicherheitsthemen bis zur Lösung verfolgt. Typische Aufgaben sind:
- Bauleitung unterstützen. Sicherheitsanforderungen früh in anstehende Entscheidungen und Abstimmungen einbringen.
- Zusammenarbeit begleiten. Mit den verantwortlichen Unternehmen klären, wie Schutzmaßnahmen im gemeinsamen Bauablauf umgesetzt werden.
- Maßnahmen nachhalten. Abweichungen ansprechen, Verantwortliche einbinden und die vereinbarte Bearbeitung verfolgen.
- Projektleitung informieren. Wesentliche Risiken, offene Entscheidungen und notwendige Eskalationen verständlich aufbereiten.
Der Mehrwert liegt in der Verbindung von fachlicher Beurteilung und laufender Zusammenarbeit. Ziel ist, unsichere Bedingungen und Konflikte früh zu bearbeiten, bevor sie sich zu wiederkehrenden Reibungen oder vermeidbaren Unterbrechungen entwickeln. Welche Maßnahmen die Person selbst veranlassen darf und wann sie die Bauleitung einschaltet, gehört in den Projektauftrag.
Der SiGeKo koordiniert Sicherheit zwischen den Beteiligten
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, hat einen gesetzlich beschriebenen Auftrag. Auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber koordiniert er Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und während der Ausführung. Er betrachtet insbesondere, wie Arbeiten verschiedener Unternehmen zusammenwirken. Zu seinen Aufgaben gehören: [1]
- Planung abstimmen. Die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze bei der Planung der Ausführung koordinieren.
- SiGePlan erarbeiten. Den erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen oder erstellen lassen und bei relevanten Änderungen anpassen.
- Zusammenarbeit organisieren. Die Arbeitgeber zu den gewerkeübergreifenden Sicherheitsfragen zusammenbringen, beispielsweise in Besprechungen und bei Begehungen.
- Spätere Arbeiten berücksichtigen. Eine Unterlage mit den relevanten Sicherheitsangaben für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Auch bei der Vorbereitung der Vorankündigung kann der SiGeKo unterstützen. Verantwortlich für die erforderliche Übermittlung ist der Bauherr oder der entsprechend beauftragte Dritte. Diese Unterstützungsleistung sollte im Auftrag mit beschrieben sein. [1] [2]
Zwischen SiGeKo und HSE-Management gibt es deshalb sichtbare Überschneidungen. Beide können auf der Baustelle abstimmen, Begehungen durchführen und Maßnahmen ansprechen. Der Unterschied liegt im Auftrag: Der SiGeKo nimmt die Koordinationsfunktion nach Baustellenverordnung wahr. Die HSE-Begleitung kann darüber hinaus die tägliche Umsetzung der Projektanforderungen, das Nachhalten von Maßnahmen und die Unterstützung einer bestimmten Bau- oder Standortorganisation umfassen. Die gewünschte Präsenz und die Aufgaben müssen in beiden Fällen zusammenpassen.
Warum für einen HSE-Manager häufig SiFa-Fachkunde verlangt wird
Mit der Forderung nach einer Fachkraft für Arbeitssicherheit möchte der Auftraggeber in solchen Projektanfragen häufig sicherstellen, dass die Person Gefährdungen fachlich beurteilen und Führungskräfte zu Schutzmaßnahmen beraten kann. Die SiFa-Qualifikation ist dabei ein fachlicher Anknüpfungspunkt. Für den konkreten HSE-Einsatz zählen zusätzlich Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben, Verständnis für die Abläufe und die Fähigkeit, mit Bauleitung und Auftragnehmern wirksam zusammenzuarbeiten.
Die formale SiFa-Funktion hat dagegen einen bestimmten Bezug: Sie unterstützt den jeweiligen Arbeitgeber bei Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsgestaltung. Das gilt auch für Bauunternehmen und reicht beispielsweise in die Planung und Ausführung von Betriebsanlagen hinein. Ob ein HSE-Manager zugleich als SiFa für einen Arbeitgeber tätig wird, ergibt sich aus der entsprechenden Bestellung. Die Qualifikation allein beschreibt zunächst die fachliche Voraussetzung der Person. [3]
Ähnlich ist es bei einer zusätzlich geforderten SiGeKo-Eignung. Nach RAB 30 kann SiFa-Fachkunde die arbeitsschutzfachliche Grundlage abdecken. Für die Koordinatorenrolle kommen baufachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung hinzu. Wenn Ihr Auftraggeber „SiFa und SiGeKo“ verlangt, klären Sie deshalb, ob er beide Kompetenzprofile erwartet oder auch beide Funktionen beauftragen möchte. [2]
Die Unterschiede auf einen Blick
Für den Angebotsvergleich hilft folgende Gegenüberstellung. Sie zeigt, worauf sich die jeweilige Funktion bezieht und welche Unterstützung Sie im Auftrag konkret beschreiben sollten.
| Vergleichspunkt | HSE-Manager | SiGeKo | SiFa |
|---|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Aufgaben und Anforderungen des konkreten Projekts | Koordinationsfunktion nach Baustellenverordnung | Arbeitgeberbezogene Fachfunktion nach ASiG |
| Für wen tätig? | Zum Beispiel Bauherr, Generalunternehmer oder ausführendes Unternehmen | Bauherr oder entsprechend beauftragter Dritter | Jeweiliger Arbeitgeber, auch ein Bauunternehmen |
| Schwerpunkt | Umsetzung der HSE-Anforderungen begleiten und Maßnahmen nachhalten | Sicherheit und Gesundheitsschutz in Planung und Ausführung koordinieren | Arbeitgeber und Führungskräfte fachlich beraten und unterstützen |
| Präsenz im Projekt | Nach Projektauftrag, etwa durchgehend an der Seite der Bauleitung | Auf die Koordinationsaufgaben und den Bauablauf abgestimmt | Auf die Aufgaben für den betreuten Arbeitgeber abgestimmt |
| Bedeutung der Qualifikation | SiFa-Fachkunde und SiGeKo-Eignung können gefordert sein | Baufachliche, arbeitsschutzfachliche und Koordinatorenkenntnisse sowie Erfahrung | Erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung zur SiFa |
Eine Person kann mehrere Qualifikationen mitbringen. Im Auftrag werden die tatsächlich übernommenen Funktionen und Projektaufgaben einzeln benannt.
So übersetzen Sie die Anforderung in einen klaren Auftrag
Eine typische Anforderung kann sinngemäß lauten: „Fachkraft für Arbeitssicherheit mit SiGeKo-Qualifikation, Vollzeit auf der Baustelle, Begleitung der Bauleitung und Kontrolle der Auftragnehmer.“ Hier sind Qualifikation und tägliche Projektaufgaben bereits vermischt. Die laufende Baustellenbegleitung spricht für einen HSE-Projektauftrag. Ob zusätzlich eine formale SiFa- oder SiGeKo-Funktion vorgesehen ist, wird mit dem Auftraggeber konkret vereinbart.
Für eine belastbare Anfrage empfehlen wir, diese vier Punkte in der Leistungsbeschreibung festzuhalten:
- Einsatz und Aufgaben. HSE-Begleitung für das benannte Bauprojekt oder Gewerk, einschließlich der Zusammenarbeit mit Bauleitung und Auftragnehmern sowie der Maßnahmenverfolgung.
- Fachliche Voraussetzungen. Geforderte SiFa-Fachkunde, gegebenenfalls SiGeKo-Eignung und Erfahrung mit vergleichbaren Bau- und Industrieprojekten.
- Präsenz und Einbindung. Einsatzzeitraum, benötigte Anwesenheit, Ansprechpartner, Berichtslinie und Vertretung.
- Funktionen und Befugnisse. Zusätzlich zu übernehmende formale Funktionen sowie vereinbarte Entscheidungs-, Eskalations- und Stopprechte.
Mit dieser Beschreibung können Sie einen Anbieter gezielt nach der passenden Person und dem passenden Einsatzmodell fragen. Zugleich wird erkennbar, warum zwei Angebote trotz ähnlicher Qualifikationsnachweise einen unterschiedlichen Umfang haben können. Sie vergleichen dann Fachkunde, Projekterfahrung und konkret zugesagte Unterstützung anhand derselben Anforderungen.
Rechtliche Bezugspunkte
- [1]
Baustellenverordnung. §§ 2 bis 4: Vorbereitung, Koordination in Planung und Ausführung sowie Beauftragung durch den Bauherrn. Originalquelle (öffnet in einem neuen Tab)
- [2]
RAB 30, Geeigneter Koordinator. Abschnitte 3 und 4 sowie Anlage A: Koordinationsaufgaben und Anforderungen an Kenntnisse und Erfahrung. Amtliche Bereitstellung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Originalquelle (öffnet in einem neuen Tab)
- [3]
Arbeitssicherheitsgesetz. §§ 5 bis 7: Bestellung, Aufgaben und Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Originalquelle (öffnet in einem neuen Tab)
