Sie bringt sicherheitstechnische Fachkunde in betriebliche Entscheidungen ein, berät Arbeitgeber und Führungskräfte, erkennt Gefährdungen frühzeitig und unterstützt bei geeigneten Schutzmaßnahmen.
Die Begleitung reicht von Organisation und Begehungen bis zu Veränderungen, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.
02 · Bedarf
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Arbeitgeber mit Beschäftigten müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Umfang und Modell richten sich nach Betrieb, Gefährdungen und der geltenden DGUV Vorschrift 2.
Keine eigene SiFa vorhanden
Zusätzliche Fachkompetenz oder Kapazität benötigt
Mehrere Standorte einheitlich betreuen
Wachstum, Veränderungen oder besondere Gefährdungen begleiten
Betreuungssystematik
Welches Betreuungsmodell gilt für Ihren Betrieb?
Arbeitssicherheit muss verlässlich organisiert sein – doch nicht jedes Unternehmen benötigt dafür dasselbe Betreuungsmodell. Gerade für kleinere Betriebe ist eine kontinuierliche Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht immer die wirtschaftlich und organisatorisch passende Lösung. Je nach Betriebsgröße und Voraussetzungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Verfügung, die die Grafik im Überblick zeigt.
Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte: Die Betreuung umfasst die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie eine anlassbezogene Beratung.
Regelbetreuung über 20 Beschäftigte: Die Gesamtbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten und einer individuell zu bestimmenden betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
Unternehmermodell bis maximal 50 Beschäftigte: Nach entsprechender Qualifizierung steuert die Unternehmensleitung den Arbeitsschutz selbst und zieht bei Bedarf betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Fachberatung hinzu.
Kompetenzzentrum bis 20 Beschäftigte: Sofern der zuständige Unfallversicherungsträger dieses Modell anbietet, verbindet es die Qualifizierung der Unternehmensleitung mit einer anlassbezogenen Betreuung durch ein Kompetenzzentrum.
Schildwall unterstützt Sie dabei, das für Ihren Betrieb geltende Modell einzuordnen und den erforderlichen sicherheitstechnischen Betreuungsbedarf zu ermitteln. Je nach Modell übernehmen wir die laufende Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder unterstützen Sie gezielt bei konkreten Anlässen.
* Maßgeblich ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2. Beschäftigtengrenzen und Voraussetzungen können trägerspezifisch abweichen.
Arbeitsschutz wirksam im Betrieb verankern.
Unser Leistungsportfolio
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen bei der Organisation, Beurteilung und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
01
Arbeitsschutzorganisation und Verantwortlichkeiten
Wir beraten beim Aufbau klarer Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege im betrieblichen Arbeitsschutz.
Beispiele
Bestandsaufnahme der bestehenden Arbeitsschutzorganisation
Klärung von Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten
Beratung zu Beauftragungen und Pflichtübertragungen
Gestaltung von Melde-, Freigabe- und Eskalationswegen
Einbindung von Führungskräften und Beschäftigten
Planung wiederkehrender Arbeitsschutzaktivitäten
02
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung
Wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Beispiele
Ermittlung relevanter Gefährdungen und Belastungen
Bewertung von Arbeitsbedingungen und Risiken
Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
Priorisierung und Planung erforderlicher Maßnahmen
Dokumentation und Fortschreibung der Ergebnisse
Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen
03
Betriebsbegehungen und Maßnahmenverfolgung
Wir beurteilen die Arbeitsschutzpraxis bei Begehungen und begleiten abgeleitete Maßnahmen bis zur Wirksamkeitskontrolle.
Beispiele
Regelmäßige und anlassbezogene Betriebsbegehungen
Betrachtung von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und Lagerbereichen
Erfassung sicherheitsrelevanter Feststellungen
Entwicklung konkreter Maßnahmenvorschläge
Abstimmung von Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen
Nachverfolgung und Wirksamkeitskontrolle
04
Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
Wir beraten zur sicheren und menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren.
Beispiele
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Abläufen und Arbeitsumgebungen
Sicherheitstechnische Bewertung von Maschinen und Arbeitsmitteln
Begleitung neuer oder geänderter Arbeitsverfahren
Beratung zum sicheren Einsatz von Arbeitsstoffen
Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung
Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen
05
Betriebliche Veränderungen und neue Vorhaben
Wir bringen Arbeitsschutz frühzeitig in die Planung und Umsetzung betrieblicher Veränderungen ein.
Beispiele
Standort-, Neu- und Umbauprojekte
Einführung neuer Maschinen und Technologien
Veränderungen von Produktions- und Arbeitsverfahren
Einführung neuer Stoffe und Materialien
Organisatorische Veränderungen und neue Verantwortungsbereiche
Temporäre Sonder- und Instandhaltungsmaßnahmen
06
Arbeitsunfälle und Ereignisanalyse
Wir unterstützen bei der Ereignisanalyse und schlagen geeignete Präventionsmaßnahmen vor.
Beispiele
Strukturierte Aufnahme des Ereignisses
Technische, organisatorische und tätigkeitsbezogene Ursachenanalyse
Auswertung von Beinaheereignissen
Ermittlung wiederkehrender Muster und Unfallschwerpunkte
Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen
Dokumentation und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen
07
Unterweisungen und Sicherheitskommunikation
Wir unterstützen bei der Organisation von Unterweisungen und bereiten Sicherheitsinhalte verständlich auf.
Beispiele
Ermittlung von Unterweisungsbedarf und Unterweisungsanlässen
Aufbereitung arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Inhalte
Erstellung und Pflege von Unterweisungsunterlagen
Beratung zu Durchführung und Dokumentation
Vorbereitung von Sicherheitsinformationen und Arbeitsschutzaktionen
Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
08
Arbeitsschutzausschuss und Zusammenarbeit
Wir wirken im Arbeitsschutzausschuss mit und fördern die Zusammenarbeit der betrieblichen Arbeitsschutzakteure.
Beispiele
Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von ASA-Sitzungen
Aufbereitung sicherheitsrelevanter Themen und Kennzahlen
Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften
Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
Einbindung von Betriebs- oder Personalrat
Austausch mit Unfallversicherungsträgern und Behörden
09
Dokumentation und Berichtswesen
Wir dokumentieren die sicherheitstechnische Betreuung und schaffen Transparenz über Empfehlungen, Maßnahmen und Bearbeitungsstände.
Beiträge und Unterlagen für den Arbeitsschutzausschuss
Übersichten zu offenen und abgeschlossenen Maßnahmen
Regelmäßiger Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2
Zusammenarbeit
So organisieren wir Ihre sicherheitstechnische Betreuung.
01
01 · Betrieb und Ausgangslage erfassen
Wir erfassen Unternehmensstruktur, Standorte, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, relevante Gefährdungen und den aktuellen Stand des betrieblichen Arbeitsschutzes.
02
02 · Modell und Betreuungsbedarf klären
Wir prüfen die geltenden Vorgaben und stimmen das für Ihren Betrieb vorgesehene Betreuungsmodell sowie den erforderlichen sicherheitstechnischen Betreuungsumfang mit Ihnen ab.
03
03 · Betreuung verlässlich umsetzen
Wir begleiten Sie durch regelmäßige Begehungen, Beratungstermine, ASA-Sitzungen und die Bearbeitung konkreter betrieblicher Fragestellungen.
04
04 · Maßnahmen verfolgen und Betreuung anpassen
Wir dokumentieren Ergebnisse, verfolgen vereinbarte Maßnahmen und passen die Betreuung an betriebliche Veränderungen und neue Gefährdungen an.
Häufige Fragen
Was Unternehmen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wissen sollten.
Die wichtigsten Fragen zu Anforderungen, Betreuungsmodellen und Zusammenarbeit – kompakt beantwortet.
01Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Führungskräfte bei der sicheren und menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, führt Begehungen durch, beurteilt Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Verfahren, untersucht Unfallursachen und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor. Bei Unterweisungen bereitet sie fachliche Inhalte auf und unterstützt die betrieblich Verantwortlichen.
02Ab wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Kleinbetrieb eine kontinuierliche Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft benötigt. Welche Betreuungsform gilt, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, der betrieblichen Gefährdungssituation und der beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2.
03Welches Betreuungsmodell gilt und wie wird der Umfang ermittelt?
Je nach Betrieb kommt eine Regelbetreuung oder – sofern vorgesehen – eine alternative Betreuungsform infrage. Bei größeren regelbetreuten Betrieben setzt sich die Gesamtbetreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Der konkrete Umfang wird unter Berücksichtigung von Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, Organisation und aktuellen Veränderungen ermittelt.
04Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll?
Eine externe Betreuung eignet sich insbesondere, wenn keine eigene geeignete Fachkraft vorhanden ist, interne Kapazitäten fehlen oder zeitweise zusätzliche Fachkompetenz benötigt wird. Auch bei mehreren Standorten, betrieblichen Veränderungen oder einem schwankenden Betreuungsbedarf bietet sie eine flexible und unabhängige Lösung. Bei kleineren Unternehmen kann – abhängig vom Betreuungsmodell – auch eine gezielte anlassbezogene Unterstützung sinnvoll sein.
05Wie beginnt die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft?
Zu Beginn erfassen wir die betrieblichen Rahmenbedingungen, Standorte, Tätigkeiten, Gefährdungen und vorhandenen Arbeitsschutzstrukturen. Anschließend klären wir das geltende Betreuungsmodell, stimmen den erforderlichen Leistungsumfang ab und legen Prioritäten, Ansprechpartner, Termine und Berichtswege fest. Daraus entsteht ein nachvollziehbarer Betreuungsplan für die weitere Zusammenarbeit.
06Wie häufig ist die Fachkraft im Betrieb vor Ort?
Dafür gibt es keinen allgemeingültigen Rhythmus. Die Häufigkeit richtet sich nach Betreuungsmodell, Gefährdungssituation, Betriebsgröße, Standorten, Veränderungen und aktuellen Anlässen. Begehungen und betriebliche Beurteilungen erfolgen vor Ort; Beratungen, Abstimmungen und Dokumentationen können teilweise auch digital durchgeführt werden.
07Welche Aufgaben verbleiben beim Arbeitgeber?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt, übernimmt jedoch nicht die unternehmerische Verantwortung für den Arbeitsschutz. Entscheidungen, betriebliche Organisation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen bleiben Aufgaben des Arbeitgebers und der jeweils verantwortlichen Führungskräfte. Die Fachkraft bereitet Entscheidungen fachlich vor, schlägt Maßnahmen vor und begleitet deren Nachverfolgung.
08Welche Qualifikation muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzen?
Eine bestellte Fachkraft muss die sicherheitstechnische Fachkunde nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 nachweisen. Entscheidend sind eine geeignete berufliche Ausgangsqualifikation, praktische Erfahrung, die anerkannte sicherheitstechnische Qualifizierung und – soweit erforderlich – branchenspezifische Kenntnisse. Vor der Bestellung ist zu prüfen, ob die Qualifikation zu den Aufgaben und Gefährdungen des Betriebs passt.
09Was kostet die Betreuung durch eine externe Fachkraft?
Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen vom Betreuungsmodell, der Beschäftigtenzahl, den betrieblichen Gefährdungen, der Zahl der Standorte sowie vom erforderlichen Vor-Ort- und Dokumentationsumfang ab. Nach einer ersten Einordnung von Betrieb und Betreuungssituation definieren wir den passenden Leistungsumfang und erstellen ein individuelles Angebot.
10Wie unterscheiden sich Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und SiGeKo?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet die laufende sicherheitstechnische Organisation des Unternehmens. Der Betriebsarzt verantwortet die arbeitsmedizinische Beratung und arbeitet eng mit der Fachkraft zusammen. Der SiGeKo koordiniert dagegen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben, an denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber beteiligt sind. Die Funktionen ergänzen sich, ersetzen einander jedoch nicht.
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Direkter Kontakt
Sicherheitstechnische Betreuung passend zu Ihrem Betrieb.
Schildern Sie uns Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte, bestehendes Betreuungsmodell und gewünschten Unterstützungsumfang. Gemeinsam klären wir, wie die externe SiFa sinnvoll in Ihre Organisation eingebunden wird.