Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz, der nicht im Ordner endet, sondern im Betrieb funktioniert.

Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Begehung in einer Produktionsanlage
Externe SiFa im Überblick

Fachkunde, die Ihre Arbeitsschutzorganisation wirksam unterstützt.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Anlagenbegehung
Laufende BetreuungFachlich beraten. Praktisch begleiten.
01 · Funktion

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sie bringt sicherheitstechnische Fachkunde in betriebliche Entscheidungen ein, berät Arbeitgeber und Führungskräfte, erkennt Gefährdungen frühzeitig und unterstützt bei geeigneten Schutzmaßnahmen.

Die Begleitung reicht von Organisation und Begehungen bis zu Veränderungen, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.

02 · Bedarf

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Arbeitgeber mit Beschäftigten müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Umfang und Modell richten sich nach Betrieb, Gefährdungen und der geltenden DGUV Vorschrift 2.

  • Keine eigene SiFa vorhanden
  • Zusätzliche Fachkompetenz oder Kapazität benötigt
  • Mehrere Standorte einheitlich betreuen
  • Wachstum, Veränderungen oder besondere Gefährdungen begleiten
Betreuungssystematik

Welches Betreuungsmodell gilt für Ihren Betrieb?

Arbeitssicherheit muss verlässlich organisiert sein – doch nicht jedes Unternehmen benötigt dafür dasselbe Betreuungsmodell. Gerade für kleinere Betriebe ist eine kontinuierliche Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht immer die wirtschaftlich und organisatorisch passende Lösung. Je nach Betriebsgröße und Voraussetzungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Verfügung, die die Grafik im Überblick zeigt.

Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte: Die Betreuung umfasst die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie eine anlassbezogene Beratung.

Regelbetreuung über 20 Beschäftigte: Die Gesamtbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten und einer individuell zu bestimmenden betriebsspezifischen Betreuung zusammen.

Unternehmermodell bis maximal 50 Beschäftigte: Nach entsprechender Qualifizierung steuert die Unternehmensleitung den Arbeitsschutz selbst und zieht bei Bedarf betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Fachberatung hinzu.

Kompetenzzentrum bis 20 Beschäftigte: Sofern der zuständige Unfallversicherungsträger dieses Modell anbietet, verbindet es die Qualifizierung der Unternehmensleitung mit einer anlassbezogenen Betreuung durch ein Kompetenzzentrum.

Schildwall unterstützt Sie dabei, das für Ihren Betrieb geltende Modell einzuordnen und den erforderlichen sicherheitstechnischen Betreuungsbedarf zu ermitteln. Je nach Modell übernehmen wir die laufende Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder unterstützen Sie gezielt bei konkreten Anlässen.

* Maßgeblich ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2. Beschäftigtengrenzen und Voraussetzungen können trägerspezifisch abweichen.
Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 mit Regelbetreuung, alternativer Betreuung, Unternehmermodell und Kompetenzzentrum.
Arbeitsschutz wirksam im Betrieb verankern.

Unser Leistungsportfolio

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen bei der Organisation, Beurteilung und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Zentrale Arbeitsschutzorganisation in einem industriellen Produktionsstandort
01
Arbeitsschutzorganisation und Verantwortlichkeiten

Wir beraten beim Aufbau klarer Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege im betrieblichen Arbeitsschutz.

Beispiele
  • Bestandsaufnahme der bestehenden Arbeitsschutzorganisation
  • Klärung von Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten
  • Beratung zu Beauftragungen und Pflichtübertragungen
  • Gestaltung von Melde-, Freigabe- und Eskalationswegen
  • Einbindung von Führungskräften und Beschäftigten
  • Planung wiederkehrender Arbeitsschutzaktivitäten
Fachkräfte beurteilen Gefährdungen in einer Industrieanlage
02
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung

Wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Beispiele
  • Ermittlung relevanter Gefährdungen und Belastungen
  • Bewertung von Arbeitsbedingungen und Risiken
  • Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
  • Priorisierung und Planung erforderlicher Maßnahmen
  • Dokumentation und Fortschreibung der Ergebnisse
  • Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen
Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Betriebsbegehung
03
Betriebsbegehungen und Maßnahmenverfolgung

Wir beurteilen die Arbeitsschutzpraxis bei Begehungen und begleiten abgeleitete Maßnahmen bis zur Wirksamkeitskontrolle.

Beispiele
  • Regelmäßige und anlassbezogene Betriebsbegehungen
  • Betrachtung von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und Lagerbereichen
  • Erfassung sicherheitsrelevanter Feststellungen
  • Entwicklung konkreter Maßnahmenvorschläge
  • Abstimmung von Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen
  • Nachverfolgung und Wirksamkeitskontrolle
Arbeitsmittel und automatisierte Produktionsanlage im Betrieb
04
Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren

Wir beraten zur sicheren und menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren.

Beispiele
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Abläufen und Arbeitsumgebungen
  • Sicherheitstechnische Bewertung von Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Begleitung neuer oder geänderter Arbeitsverfahren
  • Beratung zum sicheren Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung
  • Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen
Modernisierter Anlagenbereich als betriebliches Veränderungsvorhaben
05
Betriebliche Veränderungen und neue Vorhaben

Wir bringen Arbeitsschutz frühzeitig in die Planung und Umsetzung betrieblicher Veränderungen ein.

Beispiele
  • Standort-, Neu- und Umbauprojekte
  • Einführung neuer Maschinen und Technologien
  • Veränderungen von Produktions- und Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Stoffe und Materialien
  • Organisatorische Veränderungen und neue Verantwortungsbereiche
  • Temporäre Sonder- und Instandhaltungsmaßnahmen
Abgesicherter Ereignisbereich in einer Produktionshalle
06
Arbeitsunfälle und Ereignisanalyse

Wir unterstützen bei der Ereignisanalyse und schlagen geeignete Präventionsmaßnahmen vor.

Beispiele
  • Strukturierte Aufnahme des Ereignisses
  • Technische, organisatorische und tätigkeitsbezogene Ursachenanalyse
  • Auswertung von Beinaheereignissen
  • Ermittlung wiederkehrender Muster und Unfallschwerpunkte
  • Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen
  • Dokumentation und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen
Sicherheitsbesprechung mit Beschäftigten an einem digitalen Plan
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Unterweisungen und Sicherheitskommunikation

Wir unterstützen bei der Organisation von Unterweisungen und bereiten Sicherheitsinhalte verständlich auf.

Beispiele
  • Ermittlung von Unterweisungsbedarf und Unterweisungsanlässen
  • Aufbereitung arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Inhalte
  • Erstellung und Pflege von Unterweisungsunterlagen
  • Beratung zu Durchführung und Dokumentation
  • Vorbereitung von Sicherheitsinformationen und Arbeitsschutzaktionen
  • Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Arbeitsschutzausschuss bei einer gemeinsamen Beratung
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Arbeitsschutzausschuss und Zusammenarbeit

Wir wirken im Arbeitsschutzausschuss mit und fördern die Zusammenarbeit der betrieblichen Arbeitsschutzakteure.

Beispiele
  • Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von ASA-Sitzungen
  • Aufbereitung sicherheitsrelevanter Themen und Kennzahlen
  • Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften
  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
  • Einbindung von Betriebs- oder Personalrat
  • Austausch mit Unfallversicherungsträgern und Behörden
Digitales Monitoring und Berichtswesen für einen Industriestandort
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Dokumentation und Berichtswesen

Wir dokumentieren die sicherheitstechnische Betreuung und schaffen Transparenz über Empfehlungen, Maßnahmen und Bearbeitungsstände.

Beispiele
  • Begehungs- und Beratungsberichte
  • Maßnahmen- und Aufgabenlisten
  • Dokumentation sicherheitstechnischer Überprüfungen
  • Beiträge und Unterlagen für den Arbeitsschutzausschuss
  • Übersichten zu offenen und abgeschlossenen Maßnahmen
  • Regelmäßiger Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2
Zusammenarbeit

So organisieren wir Ihre sicherheitstechnische Betreuung.

01

01 · Betrieb und Ausgangslage erfassen

Wir erfassen Unternehmensstruktur, Standorte, Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, relevante Gefährdungen und den aktuellen Stand des betrieblichen Arbeitsschutzes.

02

02 · Modell und Betreuungsbedarf klären

Wir prüfen die geltenden Vorgaben und stimmen das für Ihren Betrieb vorgesehene Betreuungsmodell sowie den erforderlichen sicherheitstechnischen Betreuungsumfang mit Ihnen ab.

03

03 · Betreuung verlässlich umsetzen

Wir begleiten Sie durch regelmäßige Begehungen, Beratungstermine, ASA-Sitzungen und die Bearbeitung konkreter betrieblicher Fragestellungen.

04

04 · Maßnahmen verfolgen und Betreuung anpassen

Wir dokumentieren Ergebnisse, verfolgen vereinbarte Maßnahmen und passen die Betreuung an betriebliche Veränderungen und neue Gefährdungen an.

Häufige Fragen

Was Unternehmen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wissen sollten.

Die wichtigsten Fragen zu Anforderungen, Betreuungsmodellen und Zusammenarbeit – kompakt beantwortet.

01Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Führungskräfte bei der sicheren und menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, führt Begehungen durch, beurteilt Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Verfahren, untersucht Unfallursachen und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor. Bei Unterweisungen bereitet sie fachliche Inhalte auf und unterstützt die betrieblich Verantwortlichen.

02Ab wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Kleinbetrieb eine kontinuierliche Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft benötigt. Welche Betreuungsform gilt, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, der betrieblichen Gefährdungssituation und der beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2.

03Welches Betreuungsmodell gilt und wie wird der Umfang ermittelt?

Je nach Betrieb kommt eine Regelbetreuung oder – sofern vorgesehen – eine alternative Betreuungsform infrage. Bei größeren regelbetreuten Betrieben setzt sich die Gesamtbetreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Der konkrete Umfang wird unter Berücksichtigung von Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, Organisation und aktuellen Veränderungen ermittelt.

04Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll?

Eine externe Betreuung eignet sich insbesondere, wenn keine eigene geeignete Fachkraft vorhanden ist, interne Kapazitäten fehlen oder zeitweise zusätzliche Fachkompetenz benötigt wird. Auch bei mehreren Standorten, betrieblichen Veränderungen oder einem schwankenden Betreuungsbedarf bietet sie eine flexible und unabhängige Lösung. Bei kleineren Unternehmen kann – abhängig vom Betreuungsmodell – auch eine gezielte anlassbezogene Unterstützung sinnvoll sein.

05Wie beginnt die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft?

Zu Beginn erfassen wir die betrieblichen Rahmenbedingungen, Standorte, Tätigkeiten, Gefährdungen und vorhandenen Arbeitsschutzstrukturen. Anschließend klären wir das geltende Betreuungsmodell, stimmen den erforderlichen Leistungsumfang ab und legen Prioritäten, Ansprechpartner, Termine und Berichtswege fest. Daraus entsteht ein nachvollziehbarer Betreuungsplan für die weitere Zusammenarbeit.

06Wie häufig ist die Fachkraft im Betrieb vor Ort?

Dafür gibt es keinen allgemeingültigen Rhythmus. Die Häufigkeit richtet sich nach Betreuungsmodell, Gefährdungssituation, Betriebsgröße, Standorten, Veränderungen und aktuellen Anlässen. Begehungen und betriebliche Beurteilungen erfolgen vor Ort; Beratungen, Abstimmungen und Dokumentationen können teilweise auch digital durchgeführt werden.

07Welche Aufgaben verbleiben beim Arbeitgeber?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt, übernimmt jedoch nicht die unternehmerische Verantwortung für den Arbeitsschutz. Entscheidungen, betriebliche Organisation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen bleiben Aufgaben des Arbeitgebers und der jeweils verantwortlichen Führungskräfte. Die Fachkraft bereitet Entscheidungen fachlich vor, schlägt Maßnahmen vor und begleitet deren Nachverfolgung.

08Welche Qualifikation muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzen?

Eine bestellte Fachkraft muss die sicherheitstechnische Fachkunde nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 nachweisen. Entscheidend sind eine geeignete berufliche Ausgangsqualifikation, praktische Erfahrung, die anerkannte sicherheitstechnische Qualifizierung und – soweit erforderlich – branchenspezifische Kenntnisse. Vor der Bestellung ist zu prüfen, ob die Qualifikation zu den Aufgaben und Gefährdungen des Betriebs passt.

09Was kostet die Betreuung durch eine externe Fachkraft?

Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen vom Betreuungsmodell, der Beschäftigtenzahl, den betrieblichen Gefährdungen, der Zahl der Standorte sowie vom erforderlichen Vor-Ort- und Dokumentationsumfang ab. Nach einer ersten Einordnung von Betrieb und Betreuungssituation definieren wir den passenden Leistungsumfang und erstellen ein individuelles Angebot.

10Wie unterscheiden sich Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und SiGeKo?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet die laufende sicherheitstechnische Organisation des Unternehmens. Der Betriebsarzt verantwortet die arbeitsmedizinische Beratung und arbeitet eng mit der Fachkraft zusammen. Der SiGeKo koordiniert dagegen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben, an denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber beteiligt sind. Die Funktionen ergänzen sich, ersetzen einander jedoch nicht.

Direkter Kontakt

Sicherheitstechnische Betreuung passend zu Ihrem Betrieb.

Schildern Sie uns Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte, bestehendes Betreuungsmodell und gewünschten Unterstützungsumfang. Gemeinsam klären wir, wie die externe SiFa sinnvoll in Ihre Organisation eingebunden wird.

Sicherheitstechnische Betreuung anfragen