Brandschutzplanung für Industrie & Großprojekte

Schutzziele klären. Umsetzung sichern. Betrieb schützen.

Brandschutzfachkraft prüft einen Feuer- und Rauchschutzabschluss
Planung, Bau und Betrieb

Vorbeugender Brandschutz wirkt nur als Gesamtsystem.

Industrieunternehmen, Bauherren und Betreiber stehen bei Neubauten, Bestandsumbauten und im laufenden Betrieb vor komplexen Brandschutzanforderungen. Baurechtliche Vorgaben, betriebliche Abläufe, Versicherungsanforderungen und projektspezifische Risiken müssen frühzeitig in einer belastbaren Brandschutzplanung zusammengeführt werden.

Dafür braucht es klare Schutzziele, abgestimmte Brandschutzkonzepte und eine durchgängige Steuerung von der Genehmigungsplanung über die Ausführung bis zur Betreiberorganisation. Besonders bei Industrie- und Sonderbauten entscheiden funktionierende Schnittstellen zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz über die Wirksamkeit des Gesamtsystems.

Schildwall begleitet Sie mit Fachplanung, Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen, Fachbauleitung sowie organisatorischem und betrieblichem Brandschutz. So schaffen wir belastbare Planungsgrundlagen, sichern die qualitätsgerechte Umsetzung und stärken den Schutz von Menschen, Sachwerten und Betriebsabläufen.

Brandschutzkompetenz, die Planung und Betrieb verbindet.

Unser Leistungsportfolio

Unsere Leistungen sind modular einsetzbar – als gezielte Brandschutzberatung, als Begleitung einzelner Projektphasen oder als durchgängige Unterstützung über Planung, Ausführung und Betrieb.

Schutzarchitektur für vorbeugenden Brandschutz mit Risikoanalyse, Konzepten, Bau und Technik, Sachwertschutz, Organisation sowie Qualität.

Anforderungen klären. Brandschutz kontrolliert umsetzen.

Wir entwickeln belastbare Planungsgrundlagen, begleiten die brandschutztechnische Umsetzung und koordinieren die erforderlichen Nachweise bis zur Inbetriebnahme.

Fachplaner entwickelt ein Brandschutzkonzept anhand von Gebäudeplan und Architekturmodell
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Brandschutzkonzepte & Brandschutznachweise

Wir erarbeiten schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise auf Grundlage des jeweils geltenden Landesbaurechts, der eingeführten Technischen Baubestimmungen und der projektspezifischen Genehmigungsanforderungen.

Beispiele
  • Neubauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen
  • Baurechtliche Einordnung und Schutzzieldefinition
  • Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
  • Brandabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege
  • Abstimmungen mit Fachplanern, Prüfstellen und Behörden
Große Industriehalle mit brandschutztechnisch getrennten Produktions- und Lagerbereichen
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Brandschutzplanung für Industrie- & Sonderbauten

Wir entwickeln objektspezifische Brandschutzlösungen, die Brandlasten, Produktionsprozesse, Anlagentechnik, Rettungswege sowie Verfügbarkeits- und Sachschutzziele gemeinsam berücksichtigen.

Beispiele
  • MIndBauRL und DIN 18230-1, soweit anwendbar
  • Produktions- und Logistikhallen
  • Hochregallager und komplexe Lagergebäude
  • Labor-, Technik- und Energiegebäude
  • Weitere geregelte und ungeregelte Sonderbauten
Brandschutzfachkraft prüft einen Feuerabschluss in einem umgebauten Bestandsgebäude
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Bestandsbewertungen, Abweichungen & Kompensationen

Wir gleichen genehmigten Sollzustand, tatsächlichen Bestand und vorgesehene Nutzung ab, bewerten brandschutztechnische Abweichungen und entwickeln geeignete Kompensationsmaßnahmen für Planung und Abstimmung.

Beispiele
  • Bestandsumbauten und Nutzungsänderungen
  • Soll-Ist-Abgleich mit Genehmigungs- und Planungsstand
  • Nicht oder unvollständig dokumentierte Bauzustände
  • Technische und organisatorische Kompensationsmaßnahmen
  • Fachliche Zuarbeit zu Abweichungsanträgen
  • Priorisierte Sanierungs- und Maßnahmenkonzepte
Getrennter Betriebs- und Umbauabschnitt in einem industriellen Gebäude
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Brandschutz in Bau- & Umbauphasen

Wir planen temporäre Brandschutzmaßnahmen so, dass erforderliche Schutzfunktionen auch bei wechselnden Bauzuständen, Eingriffen in Bestandsanlagen und Arbeiten im laufenden Betrieb erhalten oder wirksam ersetzt werden.

Beispiele
  • Temporäre Flucht- und Rettungswege
  • Temporäre Brandabschnitte und Abschottungen
  • Ersatzmaßnahmen bei abgeschalteten Brandschutzanlagen
  • Baustellenalarmierung und Feuerwehrzugänge
  • Brandlast-, Lager- und Zugangsregelungen
  • Brandschutztechnische Bauphasenplanung
Qualitätsprüfung einer brandschutztechnischen Leitungsabschottung
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Fachbauleitung Brandschutz & Qualitätssicherung

Wir begleiten die brandschutztechnische Ausführung im vereinbarten Prüfumfang, prüfen die Übereinstimmung mit der genehmigten Planung und dokumentieren Abweichungen und Mängel bis zur Übergabe.

Beispiele
  • Baubegleitende Qualitätskontrollen
  • Abschottungen und Brandschutzbekleidungen
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
  • Leitungs- und Lüftungsanlagen
  • Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise
  • Einbau-, Mängel- und Abschlussdokumentation
Fachkräfte begleiten die Funktionsprüfung einer Rauchschutzanlage vor der Inbetriebnahme
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Prüf-, Abnahme- & Inbetriebnahmekoordination

Wir strukturieren und koordinieren die erforderlichen Prüf-, Abnahme- und Inbetriebnahmeprozesse, führen Beteiligte und Nachweise zusammen und verfolgen Feststellungen bis zur Klärung.

Beispiele
  • Prüfungen durch Prüfsachverständige und zugelassene Prüfstellen
  • Wirk-Prinzip-Prüfungen
  • Brandfallsteuerungsmatrix und technische Schnittstellen
  • Behörden- und Feuerwehrtermine
  • Fachunternehmer- und Übereinstimmungsnachweise
  • Nachweis- und Mängelverfolgung bis zur Inbetriebnahme
Weitläufiger Industriestandort als Grundlage für risikotechnische Beratung und Sachwertschutz
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Risikotechnische Beratung & Sachwertschutz

Wir analysieren Brand-, Sachschaden- und Betriebsunterbrechungsszenarien über das bauordnungsrechtliche Mindestniveau hinaus und entwickeln wirtschaftlich angemessene Schutzmaßnahmen mit Betreibern, Planern und Versicherern.

Beispiele
  • Risikotechnische Standortbegehungen
  • Schadenpotenzial- und Betriebsunterbrechungsanalysen
  • Kritische Versorgungen und Produktionslinien
  • Produktions-, Lagerungs- und Brandlastsituationen
  • Redundanzen und räumliche Trennungen
  • Anforderungen von Sachversicherern
Häufige Fachfragen

Fachfragen zum vorbeugenden Brandschutz

01Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Ob ein gesondertes Brandschutzkonzept erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht, der Gebäudeklasse, der Nutzung und der Einstufung als Sonderbau. Insbesondere bei komplexen Gebäuden, Sonderbauten, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen oder auf behördliche Anforderung kann eine objektbezogene Gesamtbewertung notwendig werden.

02Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis belegt die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen und kann in Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und ergänzenden Unterlagen enthalten sein. Ein Brandschutzkonzept führt die baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Maßnahmen zu einer schutzzielorientierten Gesamtlösung zusammen. Die genaue Abgrenzung ist im Landesrecht nicht einheitlich geregelt.

03Was gilt bei Bestandsgebäuden, Umbauten und Nutzungsänderungen?

Bei Umbauten und Nutzungsänderungen ist zu prüfen, ob die bestehende Genehmigungsgrundlage und das vorhandene Brandschutzsystem weiterhin zur geplanten Nutzung passen. Relevant sind unter anderem Rettungswege, Brandabschnitte, Feuerwiderstände, Personenbelegung, Brandlasten und technische Anlagen. Je nach Umfang und Landesrecht können eine Fortschreibung des Brandschutznachweises, ein Nachtrag oder ein neues Brandschutzkonzept erforderlich werden.

04Welche Aufgaben übernimmt die Fachbauleitung Brandschutz?

Die Fachbauleitung Brandschutz begleitet innerhalb ihres vereinbarten Leistungsumfangs die brandschutzkonforme Umsetzung der genehmigten Planung. Sie koordiniert brandschutzrelevante Schnittstellen, bewertet Änderungen, kontrolliert Nachweise und dokumentiert Abweichungen oder Mängel. Die Verantwortung der ausführenden Unternehmen, der Gesamtbauleitung und der zuständigen Prüfstellen wird dadurch nicht ersetzt.

05Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Eine allgemeine Pflicht für jedes Unternehmen besteht nicht. Die Bestellung kann sich aus Rechtsvorschriften, der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, behördlichen Auflagen oder der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Maßgeblich sind insbesondere Nutzung, Brandgefährdung, Größe und Komplexität des Betriebs sowie die Anzahl und Schutzbedürftigkeit der anwesenden Personen.

06Was gehört zum organisatorischen Brandschutz im laufenden Betrieb?

Zum organisatorischen Brandschutz gehören klare Verantwortlichkeiten, eine objektbezogene Brandschutzordnung, Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, Unterweisungen und Übungen sowie die Organisation von Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten. Hinzu kommen die Freigabe brandgefährlicher Arbeiten, die Einbindung von Fremdfirmen sowie die Kontrolle, Instandhaltung und Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen.

Direkter Kontakt

Brandschutz frühzeitig klären.

Sie planen einen Neubau, einen Bestandsumbau oder benötigen Unterstützung für Ihre betriebliche Brandschutzorganisation? Wir begleiten Ihr Vorhaben mit klaren Schutzzielen, belastbarer Fachplanung und konsequenter Umsetzungsbegleitung.

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