Überprüfung der Atemschutzträger
Wir kontrollieren die Berechtigung und Einsatzfähigkeit der eingesetzten Personen.
Volle Kontrolle bei Arbeiten unter Atemschutz. Unsere Atemschutzposten überwachen eingesetzte Geräteträger, führen Protokolle und stellen sicher, dass Einsatzzeiten, Rückzugsfristen und Sicherheitsvorgaben jederzeit eingehalten werden. So schützen wir die Beschäftigten zuverlässig und gewährleisten eine sichere Durchführung der Arbeiten.
Wir kontrollieren die Berechtigung und Einsatzfähigkeit der eingesetzten Personen.
Wir erfassen Name, Startzeit und Ausrüstung aller Atemschutzträger im Überwachungsprotokoll.
Wir stellen sicher, dass nur geprüfte und voll ausgerüstete Personen in den Gefahrenbereich gehen.
Wir überwachen Einsatzzeiten, Flaschendrücke und Rückzugsfristen zuverlässig und lückenlos.
Wir halten ständigen Kontakt zu den Atemschutzgeräteträgern und registrieren Statusmeldungen.
Wir erkennen kritische Situationen sofort und leiten bei Bedarf Rettungsmaßnahmen ein.
Wir führen ein vollständiges Protokoll aller eingesetzten Personen, Zeiten und Geräteparameter.
Wir sichern die lückenlose Dokumentation für interne Sicherheit und behördliche Prüfungen.
Wir liefern prüffähige Unterlagen für Arbeitsschutz- und Qualitätsaudits.
Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten Atemschutzposten-Rahmen – von Prüfung & Freigabe über die operative Begleitung vor Ort bis zur lückenlosen Nachweisführung. Alternativ buchen Sie gezielt die Einzelleistungen, die Sie benötigen.
Melden Sie sich gerne!
Immer dann, wenn Personen mit umluftunabhängigem Atemschutz in gefährdeten Bereichen arbeiten – etwa in Tanks, Schächten, engen Räumen oder Ex-Zonen.
Er überwacht die Atemschutzträger, führt Überwachungsprotokolle, kontrolliert Einsatzzeiten und Geräteparameter und sorgt dafür, dass im Notfall sofort eingegriffen werden kann.
Der Sicherungsposten überwacht allgemein gefährdete Bereiche, während der Atemschutzposten speziell die Sicherheit der Atemschutzgeräteträger (AGT) im Blick hat – inkl. Zeiten, Drücken und Rückzugsfristen.
Der Arbeitgeber/Auftraggeber muss die Sicherheit beim Einsatz von Atemschutzgeräteträgern gewährleisten. Dazu gehört organisatorisch die Stellung eines Atemschutzpostens – durch eigenes Personal oder externe Dienstleister.
Über ein Atemschutzüberwachungsprotokoll, in dem Einsatzzeiten, Gerätedaten und Rückzugspunkte lückenlos festgehalten werden.